Tipps & Tricks:
Sicherungsseil bei Anhängern

Sicherungsseil bei Anhängern

Berichten zufolge wird bei bestimmten Pkw-Gespannen das Fehlen bzw. die nicht ordnungsgemäße Anbringung eines zusätzlichen Sicherungsseils (bzw. einer Abreißleine) moniert und mit hohen Bußgeldern geahndet. Pünktlich zur Ferienzeit klärt Westfalia-Automotive auf, so dass es sicher und ordnungsgemäß in den Urlaub gehen kann:

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 750 kg bis 3.500 kg, die damit zur „mittleren Gewichtsklasse“ zählen, werden im Regelfall Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Fahrzeug bremst, läuft der Anhänger auf und die Bremsen des Anhängers werden automatisch ausgelöst. Wenn sich der Anhänger löst, soll das Sicherungsseil den Anhänger durch das Auslösen der Bremsen schnellstmöglich zum Stehen bringen.

Bei Anhängern mit Auflaufbremsen ist ein solches Sicherungsseil/Abreißsicherung Pflicht!

Grundsätzlich sind folgende Varianten in Bezug auf die Sicherungsöse möglich:

  • Anhängerkupplungen die über eine nationale Bauartgenehmigung des KBA oder über eine Zulassung gem. der 1. Europäischen Genehmigungsrichtlinie EWG94/20 verfügen, haben nicht unbedingt eine Sicherungsöse für das Abreißseil. 
  • Anhängerkupplungen die gem. ECE 55 R geprüft und genehmigt sind, verfügen über eine derartige Sicherungsöse.
  • Sofern keine Sicherungsöse vorhanden ist, genügt es, wenn das Sicherungsseil per Schlaufe um die Kugel der Anhängerkupplung gelegt wird (Achtung: in einigen Ländern gibt es hierzu andere Vorschriften). Ist eine Sicherungsöse vorhanden, muss diese genutzt werden.

 

Wichtig: Der originale Federhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.

Vorschriften in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz

Die gesetzlichen Regelungen sehen spezielle Sicherungseinrichtungen vor, bei denen eine Vorkehrung Pflicht ist, die sicherstellt, dass beim Losreißen des Anhängers dieser sich nicht selbstständig macht, sondern sofort zum Stehen kommt.

Das heißt, die Befestigung des Seils durch eine Öse ist Pflicht!

Informationen zur korrekten Anbringung in den Niederlanden finden sich auf den Internetseite des niederländischen Partnerclubs ANWB:

Anbringung Sicherungsseil in den Niederlanden (Website ANWB)

Weitere Informationen finden Sie unter:

Anbringung Sicherungsseil in der Schweiz (Website TCS Schweiz)

Information des Straßenverkehrsamts des Kantons Graubünden

Anbringung Sicherungsseil (Website ADAC)

Sicherungsschellen/-ösen einfach nachrüsten

Wem jetzt eine erforderliche Öse fehlt, kann die Sicherungsschellen ganz einfach bei Westfalia-Automotive bestellen und nachrüsten. Es gibt unterschiedliche Lösungen für starre und abnehmbare Anhängerkupplungen:

  • für starre Westfalia-Anhängerkupplungen:
    Art.-Nr.: 935211627001
     
  • für abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplungen:
    Ø Kugelstangen-Aufnahmerohr = 50 mm: Art.-Nr. 921540627001
    Ø Kugelstangen-Aufnahmerohr = 56 mm: Art.-Nr. 905243627001
    Ø Kugelstangen-Aufnahmerohr = 84 mm: Art.-Nr. 905276627001

Informationsblatt Sicherungsöse