Tipps & Tricks:
Fahrradträger auf der Anhängerkupplung

Tipps & Tricks: Was muss bei einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung beachtet werden?

Der Frühling ist bald da und somit auch die Zeit, den (neuen) Fahrradträger für die Anhängerkupplung zu nutzen. Darf denn jede AHK für den Transport von Fahrradträgern genutzt werden und was passiert, wenn der Träger plötzlich das Kennzeichen verdeckt? Diese Checkliste hilft dabei den Start in die Fahrrad-Saison vorzubereiten.

Darf ich einen Fahrradträger auf jeder Anhängerkupplung nutzen?

Generell sind Anhängevorrichtungen von Westfalia-Automotive für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Ausnahmen hiervon sind Anhängerkupplungen für Audi 80/100/A4/A6, die bis ca. Mitte der 90er Jahre gebaut wurden. Hier wurde der Werkstoff GGG 40 eingesetzt. Kugelstangen aus diesem Werkstoff sind nicht für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Ab ca. 1996 wurde bei abnehmbaren Anhängerkupplungen der Werkstoff GGG 52 verwendet. Dieser ist vergleichbar mit St 52-3 und kann ohne Bedenken für den Betrieb von Fahrradträgern eingesetzt  werden. Die jeweiligen Kennzeichnung GGG 40 oder GGG 52 ist seitlich im Kugelhals eingeprägt.  

Einige Hersteller von Fahrradträgern schreiben in der Regel die Verwendung von Anhängerkupplungen vor, bei denen die Kugelstange aus dem Werkstoff St 52-3 oder einem gleichwertigen Material (z.B. GGG 52) hergestellt ist. Westfalia-Automotive-Kugelstangen ohne Kennzeichnung sind grundsätzlich aus St 52-3 hergestellt.

Sollte es sich bei Ihrer Westfalia-Automotive-Anhängevorrichtung um eine Ausführung in Aluminiumbauweise handeln, senden wir Ihnen hierzu gern eine Bescheinigung zu, die die Verwendung mit Fahrradträgern genehmigt.
 

Mit welchem Gewicht darf der Fahrradträger beladen werden?

Hier ist zu prüfen, über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt und welche Mindeststützlast bzw. welcher D-Wert für die Montage des Fahrradträgers erforderlich ist -diese Daten finden Sie in unseren  Anbauanleitungen unter den Artikeldetails. (Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers).

Um zu errechnen wie schwer die Fahrräder maximal sein dürfen, müssen Sie das Eigengewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Mit dem Ergebnis darf der Fahrradträger dann maximal belastet werden.

Rechenbeispiel:
Hat die Kupplung zum Beispiel eine Stützlast von 75 Kg und der Fahrradträger wiegt 20 Kg, so darf er mit maximal 55 Kg beladen werden.
 

Was tun, wenn mein Fahrradträger das Kennzeichen verdeckt?

Wer sich für einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung entschieden hat, hat eine gute Entscheidung getroffen. Die Zeiten des mühseligen Aufsetzens auf den Dachträger sind vorbei.

Allerdings kann es vorkommen, dass der beladene Träger das Kennzeichen am Heck des Fahrzeuges verdeckt. Manch einer denkt sich dabei ein eigenes Schild aus Pappe zu basteln, um dem Problem aus dem Weg zu gehen, aber das ist nicht regelkonform!

Egal ob das Kennzeichen zum Teil oder komplett verdeckt ist, muss das Kennzeichen am Fahrradträger die gleichen Vorgaben erfüllen wie das Originalkennzeichen. Nur die Plakette ist auf dem Wiederholungskennzeichen keine Pflicht.

Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet den Straßenverkehr und muss mit Bußgeldern rechnen!