Unterwegs mit dem
Bootsanhänger

Acht Punkte, die zu beachten sind

Unterwegs mit dem Bootsanhänger

Auf dem Wasser kennen Sie sich aus die Kapitäne, aber wenn das Boot transportiert oder ins Wasser eingelassen werden muss, gibt es noch einige Stolperfallen. Was beachtet werden muss, damit die Reise sowohl auf Wasser als auch auf Land sicher von statten geht, berichtet Westfalia-Automotive in acht Punkten.

1. Abmessungen des Anhängers

Laut StVZO ist die zulässige Breite des Trailers 2,55 Meter in Europa und darf nicht überschritten werden. Auch die Länge des Gespanns ist auf 18 Meter in Deutschland limitiert; mit überstehendem Mast sind 20,75 Meter für Strecken unter 100 Kilometer erlaubt, ansonsten ist hier eine Sondergenehmigung nötig. Gleiches gelte für die Höhe des Gespanns von maximal 4 Metern.

2. Überstehende Teile

Die Kennzeichnung überstehender Teile handhaben einzelne Länder unterschiedlich. In Deutschland darf Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen und muss mit einer roten Fahne, einem Schild oder einem zylindrischen Körper gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist gegebenenfalls eine beleuchtete Kennzeichnung notwendig.

3. Beladen des Anhängers

Um das Boot auf den Anhänger zu bringen, braucht man für kleine Segel- und Motorboote eine sogenannte Slip-Anlage. Diese funktioniert durch eine automatische Motorseilwinde oder per Schleppwinde mit Handkurbel. Segel- oder Motorjachten benötigen einen Kran.

4. Sicherung

Die Sicherung ist das A und O. Große sowie kleine Boote müssen ausreichend gesichert werden mit entsprechenden Zurrgurten, Ösen und rutschfesten Auflageflächen, um auch bei Straßenunebenheiten und Ausweichmanövern nicht zu verrutschen oder vom Trailer zu rutschen. Auch Mast und Schraube müssen mit spezieller Verkleidung gesichert werden. Hier empfehlen sich Säcke aus dickerem Material. Achtung: Wer seine Ladung nicht vorschriftsgemäß sichert muss mit Bußgeldern rechnen!

5. Ankuppeln

Beim Ankoppeln muss darauf geachtet werden, dass alles richtig einrastet. Zum einen die Anhängerkupplung im Aufnahmerohr, zum anderen das Anhängermaul auf der Kupplungskugel. Auch hier sollte man die Pflicht eines Abreißseils oder sogar einer Öse beachten, insbesondere bei den abweichenden Vorschriften im Ausland. Mehr Infos dazu gibt es hier.

6. Anhänge- und Stützlast

Die Anhängelast und die Stützlast müssen eingehalten werden. Dabei muss man sowohl auf die vorgegebene Anhängelast des Fahrzeugs, aber auch die der Anhängerkupplung achten. Die niedrigere Zahl ist die die beachtet werden muss. Die Anhängelast und die Stützlast sollten nicht überschritten werden. Die zugelassenen Lasten des Fahrzeugs sind im Fahrzeugschein zu finden, die der Anhängerkupplung in der Montageanleitung. Mehr Infos zum Fahrzeugschein finden Sie hier.

7. Geschwindigkeit

Mit Anhänger sollte man nie schneller als 100 km/h fahren. Mit einem Bootsanhänger muss man besondere Rücksicht nehmen und vorausschauend und gleichmäßig fahren, um so intensives Bremsen und Kurven zu vermeiden. Etwas größeres Ausfahren kann helfen, um Bordsteine zu vermeiden. Auch mit Antischlingerkupplungen besteht trotzdem die Gefahr, dass sich das Gespann aufschaukelt. Dann hilft nur noch abbremsen und das Tempo reduzieren.

8. Versicherung

In der Regel schließt die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Bootsanhänger mit ein. Eine gesonderte Haftpflichtversicherung für den Trailer ist erst dann nötig ist wenn er beispielsweise noch nicht angekuppelt ist und beim Rangieren ohne Auto beschädigt wird.