Abnehmbare Anhängerkupplung:
abnehmen oder nicht?
Wir klären auf!

Kupplung abnehmen oder nicht?

Entwarnung! Wenn man eine abnehmbare Anhängerkupplung am Auto hat, darf man sie auch am Auto lassen, wenn man keinen Anhänger zieht. Eine Ausnahme gibt es allerdings, sobald die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt.

Dies ist auch als Auflage zur Demontage in den Fahrzeugpapieren eingetragen, so dass man dazu verpflichtet ist, die Kugelstange im Falle einer Nichtbenutzung abzunehmen. Es wurde bislang nicht gerichtlich geklärt, ob es eine Mitschuld gibt, wenn die Anhängekupplung in einem Unfall für zusätzlichen Schaden sorgt.
 

Hintergrundinformationen

Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Betriebszulassung bzw. eine Bauartgenehmigung. Um die Prüfung nach europäischer Norm und die EG-Prüfnummer kümmert sich in der Regel der Hersteller.

Seit 1994 sind alle Anhängerkupplungen von Westfalia-Automotive homologiert und müssen nicht mehr vom TÜV abgenommen werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist somit nicht notwendig! Pflicht ist allerdings, die Anbau- bzw. Montageanleitung im Fahrzeug mitzuführen.

Fazit

Auch wenn das Gesetz nicht vorschreibt, eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtbetrieb zu entfernen, raten wir Ihnen, es trotzdem zu tun! Die Erfahrung zeigt, dass sich Versicherungen quer stellen können, weil der Schaden angeblich durch die Anhängerkupplung erhöht wurde. Um dieses Risiko zu vermeiden: Kugelstange ab, Verschlussstopfen rein und Sie sind auf der sicheren Seite!

Wie Sie mit Ihrer Anhängerkupplung richtig umgehen oder was Sie Ihren Kunden empfehlen können, erfahren Sie hier:

Wartung von Anhängerkupplungen